2026 bringt neue regulatorische und digitale Anforderungen für Reisebusunternehmen

Für Bus- und Reiseverkehrsunternehmen sind 2026 mehrere verbindliche rechtliche und organisatorische Neuerungen in Kraft getreten, die vor allem den internationalen Verkehr, den Zugang zu Städten sowie die fortschreitende Digitalisierung von Genehmigungs- und Kontrollprozessen betreffen

Mit dem Start ins Jahr 2026 sind für Bus- und Reiseverkehrsunternehmen mehrere verbindliche rechtliche und organisatorische Neuerungen in Kraft getreten. Sie betreffen vor allem den internationalen Verkehr, den Zugang zu Städten sowie die fortschreitende Digitalisierung von Genehmigungs- und Kontrollprozessen. Für Reisebusunternehmer bedeutet das: Abläufe, Technik und Personal müssen rechtzeitig angepasst werden.

Seit dem 1. Januar 2026 werden CEMT-Genehmigungen ausschließlich in digitaler Form ausgegeben. Die bislang üblichen papiergebundenen Genehmigungen entfallen vollständig. Für Unternehmen mit grenzüberschreitendem Verkehr bedeutet dies, dass Genehmigungen elektronisch verwaltet, vorgehalten und bei Kontrollen digital nachgewiesen werden müssen. Voraussetzung sind entsprechende IT-Lösungen sowie geschulte Mitarbeiter in Disposition und Fahrdienst. Ziel der Umstellung ist eine Vereinheitlichung der Verfahren, eine bessere Kontrollmöglichkeit für Behörden und eine Reduzierung administrativer Fehler.

Parallel dazu wurden in mehreren europäischen Ländern Umwelt- und Emissionszonen ausgeweitet oder neu eingeführt. Betroffen sind u. a. Städte in den Niederlanden, Italien und Polen. Für Reisebusse ohne entsprechende Emissionsstandards kann dies zu Einfahrverboten, zusätzlichen Gebühren oder notwendigen Umleitungen führen. Insbesondere bei Städte- und Rundreisen erfordert dies eine sorgfältige Routenplanung und eine genaue Kenntnis der jeweiligen lokalen Vorschriften. Für viele Betriebe gewinnt damit die gezielte Disposition moderner Fahrzeuge weiter an Bedeutung.

Darüber hinaus setzt die Europäische Union ihren Kurs zur Digitalisierung und Vereinfachung regulatorischer Vorgaben fort. Mit dem sogenannten „Digital Omnibus“ sollen bestehende digitale Regelwerke gebündelt und langfristig Bürokratie abgebaut werden. Gleichzeitig werden Anforderungen an Datenverarbeitung, IT-Sicherheit und digitale Systeme weiter konkretisiert. Auch wenn diese Regelungen nicht ausschließlich den Verkehrssektor betreffen, haben sie mittelbar Auswirkungen auf Buchungs-, Abrechnungs- und Telematiksysteme in Busunternehmen.

Bereits jetzt sollten sich Unternehmen zudem auf kommende Änderungen bei Fahr- und Ruhezeiten sowie beim Einsatz digitaler Tachographen vorbereiten. Ab Mitte 2026 werden Smart-Tachographen der zweiten Generation für weitere Fahrzeugklassen im grenzüberschreitenden Verkehr verpflichtend. Dies betrifft insbesondere international eingesetzte Fahrzeuge und erfordert rechtzeitig technische Nachrüstungen sowie Schulungen für Fahrer und Disponenten.

Fazit: 2026 steht für Reisebusunternehmen im Zeichen weiterer Digitalisierung und verschärfter regulatorischer Anforderungen. Wer Genehmigungsprozesse digital aufstellt, Umweltzonen in die Tourenplanung integriert und sich frühzeitig auf kommende technische Vorgaben vorbereitet, schafft Planungssicherheit und reduziert operative Risiken im laufenden Betrieb.

Peter Strohbach