Ein Jahr nach der Meldeschein-Reform sind die Folgen für die Bustouristik nach wie vor sichtbar

Das Ausfüllen des Meldescheins ist für deutsche Hotelgäste seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr nötig, für ausländische Gäste jedoch schon

Seit dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Hotelgäste keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Was als Bürokratieabbau gefeiert wurde, hat in der Praxis neue Komplexität geschaffen. Für Reisebusveranstalter mit gemischten Gruppen ergibt sich ein Flickenteppich. Ein Jahr danach zeigt sich: So einfach ist es nicht.

Wer schon einmal eine Busreisegruppe an der Hotelrezeption erlebt hat, kennt das Bild. Fünfzig Gäste, fünfzig Meldescheine, fünfzig Kugelschreiber. Ein Ritual, das Jahrzehnte zum deutschen Hotelwesen gehörte wie das Frühstücksbuffet. Seit Januar 2025 ist damit Schluss. Zumindest teilweise.

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Meldepflicht für deutsche Hotelgäste abgeschafft. Kein Formular mehr. Keine Unterschrift. Keinen Ausweis vorzeigen. Klingt nach Erleichterung. Ist es auch. Aber nur für einen Teil der Gäste.

Denn für Ausländer gilt die alte Regel weiter. Wer keinen deutschen Pass hat, muss nach wie vor einen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und sich ausweisen. Das verlangt das Bundesmeldegesetz. Dahinter steht das Schengener Abkommen. Sicherheitsbehörden wollen wissen, wer im Land übernachtet. An dieser Stelle hört der Bürokratieabbau auf.

Für die Rezeption bedeutet das: differenzieren. Deutscher Pass? Durchwinken. Schweizer Pass? Formular raus. Diese Selektion kostet Zeit. Vor allem wenn eine ganze Busgruppe gleichzeitig einchecken will. Und sie birgt Fehlerpotenzial. Wer im Stress den Schweizer Gast durchlässt, verstößt gegen das Gesetz.

Noch komplizierter wird es bei der Kurtaxe. In vielen Ferienorten diente der Meldeschein bislang als Grundlage für die Erhebung des Gästebeitrags. Name, Anreise, Abreise, Personenzahl. Alles auf einem Zettel. Mit dem Wegfall der Meldepflicht für Deutsche fehlt plötzlich die Datenquelle. Die Kurtaxe selbst bleibt bestehen. Sie ist in den Kommunalabgabengesetzen der Länder verankert. Aber wie erhebt man eine Abgabe, wenn man die Daten nicht mehr automatisch bekommt?

Viele Kommunen wurden davon kalt erwischt. Der Deutsche Tourismusverband hatte deutlich darauf hingewiesen, dass die Zeit nicht reicht, um die Satzungen anzupassen. Bundestag und Bundesrat hörten nicht hin. Das Gesetz trat in Kraft. Mancherorts wusste niemand so recht, wie es weitergehen soll. Ein Jahr später ist die Lage uneinheitlich. Manche Kommunen haben nachgebessert. Andere improvisieren noch.

Für Reisebusveranstalter, die Gruppenreisen mit Hotelübernachtungen organisieren, entsteht daraus ein Flickenteppich. In der einen Stadt genügt die Buchung. In der nächsten braucht es ein Formular nach kommunaler Satzung. Bei gemischten Gruppen gelten für den deutschen Rentner aus München andere Regeln als für die Schweizer Wanderfreundin aus Zürich. Das macht die Planung nicht einfacher.

Dabei war die Idee richtig. Der Meldeschein in seiner klassischen Form war ein Anachronismus. Handschriftlich ausgefüllt, schlecht lesbar, umständlich zu archivieren. In Zeiten digitaler Buchungssysteme wirkte er wie ein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert. Die Abschaffung für deutsche Gäste war überfällig.

Aber die Umsetzung war zu hastig. Ein Gesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, und Kommunen, die bis dahin ihre Satzungen anpassen sollen. Das funktioniert nicht. Der Deutsche Tourismusverband hat gewarnt. Der Deutsche Heilbäderverband hat gewarnt. Die Hotelverbände haben gewarnt. Gehört wurden sie nicht. Jetzt räumen alle die Scherben auf.

Für die Beherbergungsstatistik ändert sich übrigens nichts. Sie basiert auf dem Beherbergungsstatistikgesetz, nicht auf dem Bundesmeldegesetz. Hotels mit mehr als zehn Betten müssen weiterhin melden, wie viele Gäste sie haben. Nur die Grundlage ist jetzt eine andere. Für die Tourismusforschung ist das beruhigend. Für die Praxis an der Rezeption ändert es wenig.

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass Bürokratieabbau komplizierter ist, als es klingt. Eine Vorschrift zu streichen, ist einfach. Die Folgen zu bedenken, ist schwerer. Der Meldeschein war nicht nur ein Formular. Er war ein Datenträger. Für die Kurtaxe, für die Statistik, für die Gästekarte. All diese Funktionen müssen jetzt anders gelöst werden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Der Hotelverband arbeitet zusammen mit dem Tourismusverband an einer digitalen Lösung. Im Rahmen der Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus soll eine Schnittstelle entstehen, die Gastanmeldung und Kurtaxenerhebung vernetzt. Bis das flächendeckend funktioniert, vergeht allerdings noch Zeit.

Wer als Busveranstalter jetzt handeln will, kann mit einer einfachen Maßnahme beginnen. Passagierlisten mit Nationalitäten vorab an die Hotels schicken. Dann weiß die Rezeption, für wen ein Meldeschein nötig ist und für wen nicht. Das beschleunigt den Check-in und reduziert Fehler.

Für Veranstalter, die regelmäßig mit gemischten Gruppen unterwegs sind, lohnt sich auch der direkte Draht zu den Hotels. Wer vorab klärt, wie der Check-in ablaufen soll, spart Zeit vor Ort. Manche Hotels haben inzwischen eigene Verfahren entwickelt. Sie lassen deutsche Gäste direkt aufs Zimmer gehen und holen die ausländischen Gäste einzeln zur Rezeption. Das ist kein Idealzustand. Aber es funktioniert.

Am Ende wird die Digitalisierung gewinnen. Der Meldeschein auf Papier ist Geschichte, jedenfalls für deutsche Gäste. Für ausländische Gäste wird er wohl noch eine Weile bleiben. Bis dahin heißt es: sortieren, differenzieren, improvisieren. Willkommen in der Übergangszeit.

Roman Müller-Böhm