Gemeinsame Verbändeposition für das Trilog-Verfahren zur Revision der Pauschalreiserichtlinie veröffentlicht

asr, BT4Europe, BTW, DRV, DTV, Forum anders Reisen, IHA Deutschland, RDA, VDR, VIR

Kurz vor Beginn des Trilog-Verfahrens zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament am 24. September haben deutsche Reise- und Tourismusverbände erhebliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie geäußert. Die Verbände ASR, BT4Europe, BTW, DRV, DTV, Forum anders reisen, IHA, RDA, VDR und VIR haben eine gemeinsame Position vorgelegt, um auf die Risiken für Wettbewerb und Reisewirtschaft hinzuweisen.

Die Verbände betonen, dass die Pauschalreise als bewährtes und sicheres Produkt gestärkt werden muss. Eine Schwächung würde nicht nur die Veranstalter, sondern vor allem die Reisenden treffen. Sie fordern die Bundesregierung auf, die deutschen Interessen im Trilog entschlossen zu vertreten und notwendige Korrekturen in Brüssel und Berlin durchzusetzen.

Zentrale Kritikpunkte
Ein zentraler Kritikpunkt der Verbände ist die Definition der Pauschalreise. Sie fordern eine klare Abgrenzung zu Geschäftsreisen und die Möglichkeit für Reisemittler, mehrere Einzelleistungen zu vermitteln, ohne als Reiseveranstalter zu gelten. Der Vorschlag des EU-Ministerrates, eine Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung einzuführen, wird von den Verbänden unterstützt.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Behandlung von Geschäftsreisen. Die Verbände fordern, dass Geschäftsreisen, die auf Rahmenvereinbarungen basieren, von der Richtlinie ausgenommen werden, um unverhältnismäßige Belastungen für Reisebüros und Veranstalter zu vermeiden.

Die Verbände kritisieren auch die Kriterien für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände, die zu einer kostenfreien Stornierung führen können. Sie fordern eine gerechte Risikoverteilung und lehnen die Ausweitung der Reisehinweise auf Wohnsitz, Abreiseort und Zielgebiet ab. Maßgeblich müsse die Einschätzung des Auswärtigen Amtes bleiben.

Die geplante 28-Tage-Frist für kostenlose Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen wird ebenfalls abgelehnt, da sie eine unverhältnismäßige Verlagerung des Lebensrisikos auf die Veranstalter darstellt.

Inkrafttreten der neuen Richtlinie 
Die Verbände weisen auf die Besonderheiten der Branche hin und fordern, dass das Inkrafttreten der neuen Richtlinie zum 1. November (–alternativ zum 1. Januar) eines Jahres erfolgt, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Deutschland ist der wichtigste Pauschalreisemarkt in Europa, und eine Überregulierung könnte das Rückgrat der deutschen Reisewirtschaft gefährden. Die Branche ist überwiegend mittelständisch geprägt, und fast jede dritte Urlaubsreise im Inland ist eine Pauschalreise.

Das Verbändepositionspapier steht als Download bereit.