Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 gestiegen und 2027 folgt die nächste Erhöhung. Für Busunternehmen mit ÖPNV-Verträgen wird die Frage der Preisgleitklauseln damit zum entscheidenden Faktor. Wer in langlaufenden Verträgen ohne wirksame Indexierung steckt, gerät in die Zange
Ein Blick in die Lohnbuchhaltung eines mittelständischen Busunternehmens offenbart schnell, wo das Geld bleibt. Personal ist der größte Posten. Oft mehr als die Hälfte der gesamten Betriebskosten. Und genau dieser Posten ist seit Januar wieder teurer geworden.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt jetzt bei 13,90 € pro Stunde. Im Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Innerhalb von zwei Jahren also ein Plus von fast 14 %, gerechnet vom Ausgangswert 2025. Das ist kein sanfter Anstieg. Das ist ein Sprung.
Nun verdienen die meisten Busfahrer im Linienverkehr ohnehin mehr als den Mindestlohn. In Hessen liegt der Tariflohn inzwischen über 20 €. In Baden-Württemberg gab es zuletzt 8 % Erhöhung in Stufen. In Nordrhein-Westfalen 3,2 %. Die direkte Betroffenheit beim Fahrpersonal hält sich also in Grenzen.
Aber der Mindestlohn wirkt auch indirekt. Er drückt das gesamte Lohngefüge nach oben. Wenn der Helfer in der Werkstatt plötzlich fast 14 € bekommt, will der Facharbeiter nicht mehr nur 16 € verdienen. Das Abstandsgebot greift, auch ohne Tarifvertrag.
Und dann sind da noch die Minijobber. Die Verdienstgrenze liegt seit Januar bei 603 € monatlich. Wer Aushilfsfahrer im Schülerverkehr einsetzt, muss neu rechnen. Die verfügbaren Stunden schrumpfen, wenn der Stundenlohn steigt.
Für Unternehmen mit ÖPNV-Verträgen wird die Lage besonders heikel. Viele dieser Verträge laufen acht oder zehn Jahre. Sie wurden abgeschlossen, als niemand mit solchen Lohnsprüngen rechnete. Wer damals einen Festpreis vereinbart hat, ohne Anpassungsklausel, zahlt jetzt drauf.
Die Rettung heißt Preisgleitklausel. Sie erlaubt, die Vergütung automatisch anzupassen, wenn bestimmte Indizes steigen. Üblicherweise wird der Vertragspreis in einen Warenkorb zerlegt. 50 % Personal, 20 % Diesel (oder Strom), 15 % Fahrzeug, 15 % Sonstiges. Jeder Anteil wird an einen Index des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt der Index, steigt die Vergütung.
Das klingt einfach. Ist es aber nicht. Entscheidend ist, ob der Personalanteil im Vertrag der Realität entspricht. Steht dort 40 %, obwohl es eigentlich 55 sind, bleibt das Unternehmen auf einem Teil der Kosten sitzen. Und selbst wenn die Klausel gut formuliert ist: Die Indizes hinken der Wirklichkeit hinterher. Politisch verordnete Sprünge wie der Mindestlohn werden erst mit Verzögerung abgebildet. Die Differenz trägt der Unternehmer.
Bei Bestandsverträgen ohne wirksame Indexierung wird es eng. Ein Recht auf Nachverhandlung gibt es nicht automatisch. Theoretisch könnte man sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage berufen. Aber das ist juristisch schwer durchzusetzen. Klüger ist, das Gespräch mit dem Aufgabenträger zu suchen. Die Argumente liegen auf dem Tisch. Fast 14 % Mindestlohnsteigerung in zwei Jahren. Dazu die Kosten der Dekarbonisierung. Kein seriöser Aufgabenträger kann wollen, dass sein Verkehrsunternehmen mitten im Vertrag in die Knie geht.
Für Aufgabenträger ist das ebenfalls kein Spaß. Sie müssen die höheren Vergütungen irgendwo hernehmen. Aus dem kommunalen Haushalt, aus höheren Ticketpreisen, aus Einsparungen an anderer Stelle. Niemand hat Geld zu verschenken. Aber ein Unternehmen, das mitten im Vertrag aufgibt, ist für alle die teuerste Lösung.
Deshalb lohnt sich das Gespräch. Aufgabenträger und Unternehmer sitzen im selben Boot. Beide haben ein Interesse daran, dass der Busverkehr läuft. Wenn die Kosten davonlaufen, muss man gemeinsam nach Lösungen suchen. Das kann eine Nachverhandlung sein. Ein Zuschuss. Eine Anpassung der Leistungen. Hauptsache, der Betrieb bleibt stabil.
Die Alternative ist unerfreulich. Unternehmen, die ihre Verträge nicht mehr erfüllen können, steigen aus. Dann muss der Aufgabenträger kurzfristig Ersatz finden. Meist teurer und schlechter. Oder der Verkehr fällt aus, und die Fahrgäste stehen an der Haltestelle. Das will niemand.
Das Problem ist nicht neu. Schon in den vergangenen Jahren haben steigende Löhne und Energiekosten viele Verkehrsverträge unter Druck gesetzt. Aber die aktuelle Dynamik ist eine andere. Fast 14 % in zwei Jahren, das hat es so noch nicht gegeben. Dazu kommen die Tarifabschlüsse in den Bundesländern, die ihrerseits kräftig zulegen. Die Lohn-Preis-Spirale dreht sich. Die Busbranche sitzt mittendrin.
Die Lehre aus der aktuellen Situation ist eindeutig. Verkehrsverträge brauchen Flexibilität. Festpreise über zehn Jahre sind ein Relikt aus stabilen Zeiten. Wer heute noch so kalkuliert, hat die Zeichen nicht erkannt. Die Welt ändert sich schneller, als manche Verträge es vorsehen. Darauf muss die Branche reagieren. Auf beiden Seiten des Tisches.
Für Neuvergaben gilt ab sofort eine einfache Regel: Kein Angebot ohne Preisgleitung. Wer das Inflationsrisiko in den Festpreis einrechnet, verteuert sein Angebot unnötig. Wer es dem Zufall überlässt, gefährdet seine Liquidität. Die Gleitklausel ist kein Luxus. Sie ist Selbstschutz.
Der Mindestlohn wird weiter steigen. So viel ist sicher. Die Frage ist nur, ob die Verträge mithalten.
Roman Müller-Böhm