Alle am Schüleraustausch teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen auf der Sammelliste aufgeführt sein (KI-generiert)
Gute Nachrichten für Veranstalter von Klassenfahrten nach Großbritannien: Seit dem 1.8.2026 gelten für Schulgruppen aus Deutschland vereinfachte Einreisebestimmungen. Gleichzeitig sollten Reisebusunternehmen ihre Fahrgäste auf die besonderen Abläufe an der britischen Grenzkontrolle vorbereiten.
Mit dem neuen deutsch-britischen Schülersammellistenverfahren werden Klassenfahrten nach Großbritannien deutlich einfacher. Das Verfahren kann von deutschen Schulen für Gruppen von mindestens fünf Schülerinnen und Schülern bis einschließlich 19 Jahre genutzt werden. Schülerinnen und Schüler, die auf der bestätigten Liste stehen, benötigen weder ein britisches Visum noch die elektronische Einreisegenehmigung ETA.
Auch beim Reisedokument gibt es eine wichtige Erleichterung: Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler können grundsätzlich mit Reisepass oder Personalausweis einreisen. Die britischen Behörden empfehlen allerdings die Mitnahme eines Reisepasses, da dies die Grenzabfertigung beschleunigen kann. Die ausgefüllte Schülersammelliste muss vor der Reise von der zuständigen deutschen Behörde bestätigt werden. Sie ist mindestens 15 Tage vor Reisebeginn einzureichen.
Für Busreiseveranstalter bleibt die eigentliche Grenzabfertigung ein wichtiger Punkt bei der Zeitplanung. Bei der Einreise nach Großbritannien müssen alle Fahrgäste den Reisebus bzw. Minibus verlassen und ihre Reisedokumente persönlich bei der Grenzkontrolle vorlegen. Die britische Border Force empfiehlt deshalb, die Reisenden bereits vor Erreichen der Kontrolle darauf vorzubereiten. Jeder Fahrgast – auch Kinder – sollte sein eigenes Reisedokument griffbereit halten. Das Reisegepäck kann zunächst im Bus bleiben.
Gerade für die wichtige Zielgruppe der Klassenfahrten dürfte die neue Regelung Großbritannien als Busreiseziel wieder attraktiver machen. Nach den zusätzlichen Einreisehürden infolge des Brexits entfällt mit dem neuen Verfahren zumindest für organisierte deutsche Schulgruppen ein erheblicher Teil des bürokratischen Aufwands.
Praxistipp: Reiseveranstalter sollten Schulen frühzeitig auf das Schülersammellistenverfahren und die 15-Tage-Frist hinweisen. Für die Grenzabfertigung empfiehlt es sich außerdem, ausreichend Zeit einzuplanen und bereits während der Anfahrt dafür zu sorgen, dass alle Fahrgäste ihre Dokumente griffbereit haben.
Peter Strohbach
