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Kündigung per WhatsApp ist unwirksam

Die Übersendung eines Fotos eines unterschriebenen Kündigungsschreibens per WhatsApp führt nicht zu einer wirksamen Kündigung eines Arbeitsvertrages. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA-Verband deutscher Read More