Für Reisebusse gibt es in vielen europäischen Metropolen Zufahrtsbeschränkungen (KI-generiert)
Umweltzonen, Zufahrtsgenehmigungen und höhere Gebühren: Wer mit Reisegruppen europäische Metropolen anfährt, muss zunehmend unterschiedliche lokale Regelungen berücksichtigen. Aktuell gibt es u. a. in Italien Änderungen.
Seit dem 1. September 2026 gelten in Florenz neue Tarife für die Zufahrtsgenehmigungen von Reisebussen. Gleichzeitig arbeitet die Stadt an einer Neuordnung der Ein- und Ausstiegspunkte für Reisegruppen. Für Veranstalter mit Florenz im Programm empfiehlt es sich daher, Genehmigungen und kalkulierte Zufahrtskosten vor der Fahrt nochmals zu überprüfen.
Auch in anderen europäischen Reisezielen bestehen umfangreiche Einschränkungen. In Amsterdam benötigen Reisebusse über 7,5 t für große Teile des Zentrums innerhalb der Ringstraße S100 grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung. Diese wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. In Rom wiederum müssen Genehmigungen für Reisebusse seit Anfang 2026 online erworben werden; für ausländische Unternehmen ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
Zusätzlich gewinnen Umweltzonen an Bedeutung. Frankreich verfügt inzwischen über ein dichtes Netz sogenannter ZFE-Zonen. Für Fahrten in diese Gebiete ist grundsätzlich die französische Crit’Air-Plakette maßgeblich. Auch in Belgien, den Niederlanden, Polen und zahlreichen italienischen Städten bestehen lokale Zufahrts- oder Umweltregelungen.
Für Busreiseveranstalter wird die Tourenplanung damit zunehmend komplexer. Vor allem bei Städtereisen sollte vor jeder Fahrt geprüft werden, ob für den eingesetzten Reisebus eine Umweltplakette, eine vorherige Fahrzeugregistrierung, eine Zufahrtsgenehmigung oder eine Gebühr erforderlich ist.
Praxistipp: Besonders bei neu aufgenommenen Reisezielen und zu Saisonbeginn sollten Reiseveranstalter die Zufahrtsbedingungen nochmals kontrollieren. Verstöße gegen Umwelt- und Zufahrtszonen können mit empfindlichen Bußgeldern verbunden sein.
Peter Strohbach
