Entstehen Zusatzkosten für den Busverkehr durch die neue Transitgebühr in der Schweiz?

Zukünftig soll beim Durchqueren der Schweiz ohne Übernachtung zusätzlich zur Vignette eine Transitgebühr erhoben werden (Quelle: Tobias Arhelger / Adobe Stock)

Das Schweizer Parlament hat den Weg für eine neue Transitgebühr frei gemacht – mit potenziell spürbaren Auswirkungen auf den internationalen Reiseverkehr. Künftig soll für reine Durchfahrten durch die Schweiz eine zusätzliche Abgabe erhoben werden.

Konkret im Gespräch ist eine Gebühr von rund 21 Franken (ca. 23 Euro) pro Durchfahrt – zusätzlich zur bestehenden Vignettenpflicht. Betroffen wären vor allem Reisende, die das Land ohne Aufenthalt durchqueren, etwa auf den klassischen Nord-Süd-Achsen Richtung Italien oder Südfrankreich.

Die politische Zustimmung ist deutlich: Sowohl Nationalrat als auch Ständerat haben dem Vorhaben mit großer Mehrheit zugestimmt. Allerdings steht die konkrete Ausgestaltung noch aus – insbesondere Details zur Umsetzung, zur technischen Kontrolle sowie zur genauen Zielgruppe.

Automatische Erfassung – flexible Preisgestaltung möglich
Diskutiert wird ein digitales System: Fahrzeuge sollen bei Ein- und Ausreise automatisch erfasst werden. Wer das Land innerhalb eines bestimmten Zeitfensters – etwa zwölf Stunden – wieder verlässt, gilt als Transitverkehr und müsste die Abgabe entrichten.

Zudem ist eine flexible Preisgestaltung im Gespräch: Zu Stoßzeiten wie Ferienbeginn oder Feiertagen könnten höhere Gebühren anfallen. Ziel ist es, Verkehrsspitzen zu entzerren und besonders stark belastete Achsen – etwa rund um den Gotthard-Korridor – zu entlasten.

Gilt die Regelung auch für Busse?
Für Reisebusunternehmen ist entscheidend, ob und in welcher Form die neue Transitgebühr auch für Busse gelten wird. Noch ist das nicht abschließend geklärt.

Während der Pkw-Verkehr im Fokus der aktuellen Diskussion steht, wäre eine Ausweitung auf den gewerblichen Personenverkehr durchaus denkbar – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Schweiz ihre Verkehrspolitik zunehmend an Umwelt- und Lenkungszielen ausrichtet.

Einordnung für die Praxis
Für Busunternehmen ergeben sich daraus mehrere relevante Punkte:

  • Kostenrisiko: Zusätzliche Gebühren könnten die Kalkulation von Südeuropa-Reisen verteuern.
  • Planung: Alternative Routen (z. B. über Österreich oder Frankreich) könnten wirtschaftlich wieder attraktiver werden.
  • Wettbewerb: Preissteigerungen treffen besonders den preissensiblen Gruppenreise-Markt.
  • Chance: Der Reisebus bleibt im Vergleich zum Individualverkehr ein effizienteres Verkehrsmittel – politisch könnte das langfristig eine differenzierte Behandlung begünstigen.

Fazit
Die neue Transitgebühr ist politisch beschlossen, aber noch nicht umgesetzt. Für die Branche bedeutet das: jetzt beobachten und Szenarien durchrechnen. Sollte die Regelung tatsächlich auch auf Busse ausgeweitet werden, wäre dies ein weiterer Kostenfaktor im ohnehin angespannten Marktumfeld.

Peter Strohbach