Bis zu 1.000 € Entlastungsprämie können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern auszahlen (Quelle: Adobe Stock)
Tausend Euro mit Adressat unbekannt. Wie der Bundestag eine Entlastung beschließt, die der Mittelstand bezahlt
Am 24. April 2026 hat der Deutsche Bundestag eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 € pro Arbeitnehmer beschlossen. Auf dem Papier eine Entlastung, in der Praxis ein Posten, den der Arbeitgeber überweist. Für viele Busbetriebe trifft die Regelung mitten in ein Jahr, in dem die Liquidität ohnehin knapp ist. Eine Bestandsaufnahme, warum eine grundsätzlich kluge Idee an der Frage scheitert, wer am Ende die Rechnung trägt.
Wer im April 2026 die Vorkalkulation für die Hochsaison aufschlägt, rechnet ohnehin schon zweimal. Der Dieselpreis hat seit der Eskalation in der Straße von Hormus zugelegt, die Tankstellenrechnung des März liegt zweistellig über dem Vorjahresmonat, und der Spotmarkt für Strom hat sich an die geopolitische Lage angepasst. Wer einen mittelständischen Busbetrieb mit zwölf, zwanzig oder vierzig Fahrzeugen führt, kennt diese Zahlen, weil sie zwischen Disposition und Buchhaltung jeden Morgen über den Tisch wandern. Genau in diese Lage hinein hat der Bundestag am 24. April beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 1.000 € steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen dürfen. Bis zum 30. Juni 2027, freiwillig, auch in Teilbeträgen. Geregelt im neu eingefügten § 3 Nr. 11d EStG, angehängt an das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, im Bundesrat zur Sitzung am 8. Mai erwartet.
Die Idee dahinter ist im Kern nicht falsch. Wenn der Staat ohnehin nicht in der Lage ist, jedem einzelnen Arbeitnehmer das Energiepreisproblem direkt vom Konto zu nehmen, ist eine steuerliche Vereinfachung ein legitimes Instrument. Die Entlastungsprämie kommt brutto wie netto beim Beschäftigten an. Sie wird nicht auf Bürgergeld angerechnet. Sie ist im Vergleich zur Inflationsausgleichsprämie der Vorgängerregierung in der Mechanik unverändert, im Höchstbetrag auf ein Drittel reduziert und in der Laufzeit straff gehalten. Wer als Anhänger einer ordnungspolitisch sauberen Linie eigentlich Wert darauf legt, dass der Staat über das Steuerrecht entlastet statt über Subventionsprogramme, kann diesen Ansatz nicht generell verwerfen. Er sollte ihn erst recht nicht verwerfen, wenn das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren klargemacht hat, dass jeder neue Subventionstopf am Schuldenbremse-Argument scheitert. Eine steuerfreie Position ist haushaltspolitisch ehrlicher als ein Schattenhaushalt.
Das Problem dieser Konstruktion liegt nicht im Steuerrecht. Es liegt in der politischen Choreographie drumherum. Die Bundesregierung hat in der Begründung des Gesetzes und in jeder Pressemitteilung den Eindruck erweckt, hier werde eine Entlastung verteilt. In Wirklichkeit verteilt der Staat eine Erlaubnis. Die 1.000 € werden nicht aus der Kasse des Bundes überwiesen, sondern aus der Kasse des Arbeitgebers. Was Berlin spart, ist die Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeitrag auf einen Betrag, den der Bund gar nicht erst zahlen will. Die fiskalischen Mindereinnahmen beziffert das Bundesfinanzministerium auf rund 2,8 Mrd. €. Gegenfinanziert wird über eine Erhöhung der Tabaksteuer im laufenden Jahr.
Im Vergleich dazu sah die Energiepreispauschale des Jahres 2022 anders aus. Damals zahlte der Bund 300 € pro Erwerbstätigem, abgewickelt über die Lohnabrechnung, finanziert aus dem Bundeshaushalt mit rund 10,4 Mrd. €. Die Konstruktion hatte ihre eigenen Schwächen, aber eine Eigenschaft hatte sie: Wer die Pauschale beschloss, übernahm auch die Rechnung. Diese Eigenschaft fehlt der Regelung von 2026 vollständig.
Warum die Freiwilligkeit der entscheidende Webfehler ist
Formaljuristisch ist die Prämie freiwillig. Kein Tarifvertrag schreibt sie vor, kein Gesetz verpflichtet zur Zahlung. Politisch ist sie es nicht. Eine Bundesregierung, die wochenlang öffentlich erklärt, der Staat tue jetzt etwas gegen die Energiekrise, verschiebt den Erklärungsdruck von Berlin in die Belegschaft. In tarifgebundenen Großkonzernen wird die Prämie an den Verhandlungstisch wandern, die Gewerkschaften haben das in ersten Stellungnahmen unmissverständlich klargemacht. In nicht tarifgebundenen Familienbetrieben wird sie zur jährlichen Personalgesprächsfrage. Ein Geschäftsführer, der angesichts roter Zahlen Nein sagen muss, sagt nicht zu einem Gesetz Nein. Er sagt seiner Belegschaft Nein.
Das ist der Punkt, an dem der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände nichts anderes übrig blieb, als vor laufenden Kameras in deutlicher Sprache zu protokollieren, was sich in Berlin offenbar niemand getraut hatte zu sagen. Steffen Kampeter hat das so formuliert, dass die Politik bei den Beschäftigten Erwartungen geweckt habe, deren Erfüllung sie bei Dritten ablade. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat denselben Befund nüchterner zusammengefasst und vorgeschlagen, statt einer Almosen-Prämie für drei Monate die ersten 1.000 € des regulären Lohns von Steuern und Abgaben zu befreien. Das wäre ordnungspolitisch sauberer, weil es jeden Beschäftigten erreicht und die Last auf die Allgemeinheit verteilt, also genau dorthin, wo sie politisch beschlossen wird.
Was die Regelung für die Busbranche konkret bedeutet
Für einen Busbetrieb mit fünfzig Beschäftigten reden wir über einen potenziellen Liquiditätsabfluss von bis zu 50.000 €. In einer Branche, in der die Marge im einstelligen Prozentbereich liegt und in der der Dieselposten bereits jetzt aus der Kalkulation drängt, ist das keine theoretische Größe. Die Inflationsausgleichsprämie der Jahre 2022 bis 2024 hat empirisch gezeigt, was nun erneut droht: Bezahlt wurde die Prämie überwiegend in Großkonzernen mit starker Tarifbindung, in der mittelständischen Verkehrswirtschaft kam sie nur dort an, wo es die Bilanz hergab. Auf dem leergefegten Fahrermarkt entsteht damit ein Wettbewerbsproblem, das ein kleinerer Betrieb nicht durch Effizienz lösen kann. Der kommunale Verkehrsbetrieb mit Tarifvertrag zahlt, der Familienbetrieb daneben muss erklären, warum er es nicht tut.
Hinzu kommt die strukturelle Asymmetrie zwischen Arbeitgeber und Subventionsempfänger. Der ÖPNV erhält über das Deutschlandticket Bundesmittel, der Reisebus konkurriert ohne diese Stütze. Wenn der Bund nun zusätzlich entscheidet, dass private Verkehrsunternehmen die Kosten der politisch versprochenen Entlastung tragen sollen, schreibt er die Schieflage fort, statt sie anzugehen.
Die Lehre für die nächste Krise
Eine Bundesregierung, die für sich in Anspruch nimmt, in geopolitischen Verwerfungen handlungsfähig zu sein, kann den Beweis nicht antreten, indem sie ihre eigenen Aufgaben an die Lohnabrechnung des Mittelstands delegiert. Steuerfreiheit ist ein gutes Instrument, wenn der Staat damit Spielraum schafft, den Unternehmen ohnehin nutzen wollen. Sie ist ein schlechtes Instrument, wenn sie einen Erwartungsdruck erzeugt, den der Staat selbst nicht einzulösen bereit ist. Die Entlastungsprämie 2026 fällt in die zweite Kategorie, und das ist die eigentliche Nachricht aus Berlin in dieser Woche.
Es bleibt die Frage, was der Busunternehmer mit dieser Erkenntnis konkret tut. Wer die Prämie zahlen kann, sollte das transparent kommunizieren, gestaffelt und an betriebliche Kennzahlen gekoppelt, damit aus einer freiwilligen Geste keine implizite Zusage für 2027 wird. Wer nicht zahlen kann, sollte das ebenso offen sagen, am besten unter Verweis auf den Diesel- und Stromaufwand des laufenden Geschäftsjahres. Die Belegschaft wird das in den meisten Fällen verstehen. Das politische Berlin sollte sich beim nächsten Mal mehr Mühe geben, die Adressaten seiner Wohltaten und die Adressaten seiner Rechnungen nicht durcheinanderzubringen.
